Was ist die Vorabpauschale?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gibt es bei Fonds die sogenannte Vorabpauschale. Dabei handelt es sich um einen fiktiven Steuerertrag. Die Vorabpauschale kommt bei Fonds, die nicht (thesaurierend) oder nur einen geringen Betrag ausschütten zur Anwendung, sofern sie im Jahresverlauf Gewinne gemacht haben. Der Gesetzgeber will auf diesem Weg sicherstellen, dass Fondssparer*innen jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Konkret handelt es sich dabei also um die vorweggenommene Besteuerung von noch nicht realisierten Wertsteigerungen von Fonds – daher der Name "Vorab"-Pauschale. Wichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Anleger*innen zahlen müssen. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird.

Freistellungsauftrag Prüfen

Die Vorabpauschale ist vom Freistellungsauftrag abgedeckt. Da sie Anfang Januar anfällt, kann sie somit auf deinen Sparerpauschbetrag 2025 angerechnet werden. Das heißt, sollte die Vorabpauschale unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen, musst du dir keine Sorgen machen. Jede*r Anleger*in kann pro Jahr einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (bei Verheirateten 2.000 €) geltend machen. Das bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben. Um davon Gebrauch zu machen, solltest du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag einreichen. Bei VisualVest kannst du den Auftrag bequem in deinem Profil im Web bzw. in deinen Persönlichen Daten in der App hinterlegen. Beachte dabei, dass dein Freistellungsbetrag übergreifend gilt. Das heißt, die Summe deiner Freistellungsaufträge bei allen Finanzinstituten darf 1.000 € bzw. 2.000 € nicht überschreiten.

Darum ist die Steuer lange nicht angefallen: Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Genaugenommen vom Basiszins, einem Wert, den das Finanzministerium zum Anfang des Jahres bekannt gibt. Er errechnet sich aus den aktuellen Renditen deutscher Staatsanleihen. Da dieser Zins bis 2022 negativ war, lag die Vorabpauschale viele Jahre bei null Euro. Dementsprechend musstest du auch keine Steuern auf die Vorabpauschale zahlen.

Seit 2023 ist der Basiszins jedoch wieder positiv. Dies führte dazu, dass du schon Anfang 2024 Steuern auf die Vorabpauschale zahlen musstest und nun auch im Januar 2025.

Good-to-know: Abgeltungssteuer

Erfahrene Anleger*innen wissen es – für Börsenneulinge aber spannend: Gewinne aus Kapitalanlagen wie z. B. ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zusammen macht das in der Regel etwa 26 % bzw. mit Kirchensteuer etwa 28 %. Verkaufst du also Fondsanteile und erzielst einen Gewinn, musst du diesen versteuern. Um dabei eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden dann die bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Teilfreistellung bei ETFs: Zu beachten ist bei der Vorabpauschale und der Abgeltungssteuer übrigens auch, dass du nicht unbedingt den gesamten Betrag versteuern musst, sondern nur einen Teil. Je nachdem wie hoch der Aktienanteil deiner ETFs ausfällt, wird ein Teil deiner Gewinne von der Besteuerung freigestellt. Man spricht auch von Teilfreistellung. Für Aktienfonds (Fonds mit mind. 51% Aktienanteil) beträgt die Teilfreistellung 30 %, für Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil 15 %.

Bei bspw. 1.000 € Gewinn aus einem ETF mit 100 % Aktienanteil müsstest du also lediglich 700 € versteuern – 300 € sind entsprechend freigestellt. Nach Abzug der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (175 €) blieben dir somit 825 € Gewinn (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgenommen).

Die Teilfreistellung, Vorabpauschale und Abgeltungssteuer wird bei VisualVest automatisch durch die Union Investment Service Bank AG berücksichtigt, sodass du hierbei nicht aktiv werden musst. Lediglich der Freistellungsauftrag muss von dir überprüft und gegebenenfalls erteilt werden.

Die Geldanlage in Fonds ist mit Risiken verbunden, die zu einem Verlust deines eingesetzten Kapitals führen können. Historische Werte oder Prognosen geben keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Bitte mach dich deshalb mit unseren Risikohinweisen vertraut.