Mit einem GreenFolio in ein weltweit gestreutes Fonds-Portfolio investieren, das ökologische, soziale und ethische Kriterien beachtet.
ETF-Auswahlkriterien für unsere GreenFolios
Prüfung finanzieller Kriterien
Im ersten Schritt überprüfen wir das ETF-Universum im Hinblick auf wichtige finanzielle Kriterien. Dazu zählen:
Performance
Produktkosten
Fondsvolumen
Risikoeigenschaften (z. B. Volatilität, Sharpe-Ratio, etc.)
Tracking Difference (Abweichung zwischen der Wertentwicklung des ETFs und der des Vergleichsindex)
Tracking Error (Schwankung der Tracking Differenz)
Replikationsmethode (Art und Weise, wie ein ETF den Vergleichsindex abbildet)
Unsere global gestreuten Portfolios
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Deine Kosten setzen sich aus zwei Faktoren zusammen: den Servicegebühren und den Fremdkosten. Für die Verwaltung, Überwachung und Anpassung deiner Geldanlage berechnen wir 0,6 % deines Depotvermögens pro Jahr. Diese Servicegebühr wird monatlich anhand deines Depotvermögens ermittelt und einmal jährlich im Dezember abgebucht.
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Zuzüglich Fremdkosten**Fremdkosten
Zusätzlich fallen Kosten für die Verwaltung der Fonds an.
Fremdkosten existieren bei allen Anbietern. Wir machen sie transparent. Die genauen Fondskosten, die für deine Geldanlage anfallen, zeigen wir dir nach Ermittlung einer passendenden Anlagestrategie im Kostenausweis.
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
NACHHALTIGKEITSBEZOGENE INFORMATION NACH ART. 10 VERORDNUNG (EU) 2019/2088
VisualVest greift bei den Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen auf die Expertise des Portfoliomanagements der Union Investment Institutional GmbH zurück. Die folgenden Angaben sind nur für GreenFolio 1-7 relevant.
BESCHREIBUNG DER ÖKOLOGISCHEN ODER SOZIALEN MERKMALE
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die o.g. nachhaltigen Anlagestrategien investiert VisualVest in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales).
BEWERTUNG UND MESSUNG DER ÖKOLOGISCHEN ODER SOZIALEN MERKMALE SOWIE DER NACHHALTIGEN INVESTITIONEN
Die Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, durch den die nachhaltige Ausrichtung mittels Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll. Um das zu überprüfen, unterziehen wir das zur Verfügung stehende Fondsuniversum einer dezidierten Nachhaltigkeitsanalyse, welche ESG-Kriterien berücksichtigt. In den GreenFolios sind sowohl passive Indexfonds als auch aktiv gemanagte Fonds enthalten. Die entsprechenden Auswahlprozesse weisen aufgrund der zur Verfügung stehenden Datengrundlage leichte Unterschiede auf. Innerhalb beider Auswahlprozesse für die GreenFolios wird versucht, diejenigen Fonds mit der höchsten Nachhaltigkeitsqualität entlang mehrerer Kennzahlen auszuwählen.
METHODEN SOWIE ÜBERWACHUNG DER ÖKOLOGISCHEN ODER SOZIALEN MERKMALE SOWIE DER NACHHALTIGEN INVESTITIONEN
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.
Das Portfoliomanagement analysiert beispielsweise die eingesetzten Fonds im Hinblick auf die Einhaltung der im Rahmen der Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren dieser Anlagestrategien sind:
Ausschlusskriterien
Nachhaltigkeitskennziffer
Daten, die zur Analyse von Investmentanteilen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen.
Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob die nachhaltigen Anlagestrategien auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.
SORGFALTSPFLICHT UND MITWIRKUNGSPOLITIK
VisualVest handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist.
Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.
VisualVest investiert in Investmentanteile von Fonds und hat im Berichtszeitraum keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt, so dass die Mitwirkungspolitik gemäß der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht anwendbar ist.
LEGAL ENTITY IDENTIFIER (LEI)
Die LEI von VisualVest lautet 529900B0ERKRVGZ0R244
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Die Anlagestrategie hat zwar kein nachhaltiges Investitionsziel, tätigt aber teilweise nachhaltige Investitionen. Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt. Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder SDGs“) geleistet werden.
Die Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über Nachhaltigkeitsindikatoren (Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitskennziffer) gemessen, welche im Abschnitt „METHODEN“ näher beschrieben sind.
Die Anlagestrategien verfolgen durch die Auswahl nachhaltiger Fonds das Ziel, durch deren Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten einen positiven Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) zu leisten. Entsprechende Ziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität, der Schutz von Gewässern und Boden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Weiterhin soll ein Beitrag zu den Bereichen Energieeffizienz, grüne Gebäude, sauberes Wasser, Umweltschutz, nachhaltiger Konsum und dem sozialen Sektor geleistet werden. Daher wird in Fonds investiert, die in Vermögensgegenstände von Emittenten investieren, deren Produkte/Dienstleistungen zu diesen Zielen beitragen.
Bei Investitionen in diese Tätigkeiten ist zudem zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden. Hierzu werden für Fonds mittelbar wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) über die Nachhaltigkeitskennziffer und den UniESG Nachhaltigkeitsfilter (weitere Informationen hierzu in dem Abschnitt „Anlagestrategie“) im Rahmen eines Best- in-Class-Ansatzes berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Investmentanteile nur dann erworben werden, sofern die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitskennziffer und den UniESG Nachhaltigkeitsfilter eingehalten werden und keine Indizien für schwerwiegende Verstöße mit Blick auf die PAI-Kriterien bestehen. Sofern schwerwiegende Verstöße in Bezug auf die Kategorien der PAI festgestellt werden, werden die Investmentanteile nicht erworben. Sollte es zwischen dem vierteljährigen Prüfungszeitraum zu Verstößen auf Fondsebene kommen, kann die Situation entstehen, dass der Ausschluss verzögert stattfindet. Wird ein Verstoß festgestellt, wird zeitnah ein Fondstausch durchgeführt, worüber unsere Kunden separat informiert werden.
Indikatoren, anhand derer die PAI durch Investitionen in Unternehmen ermittelt werden, ergeben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Investmentanteile, die in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, werden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt. Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer werden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass die Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreicht. Investmentanteile, die in Emittenten investieren, die hohe Treibhausgasemissionen, Kontroversen mit Blick auf die Biodiversität, hohen Wasserverbrauch, hohes Abfallaufkommen und schwerwiegende Verstöße gegen soziale Normen aufweisen, werden die erforderlichen Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitskennziffer und den UniESG Nachhaltigkeitsfilter dementsprechend nicht einhalten können und somit als nicht nachhaltig bewertet werden.
Für Entscheidungen über nachhaltige Investitionen werden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. VisualVest ist in das Nachhaltigkeitsmanagement der Union Investment Gruppe eingebunden und unterliegt den entsprechenden Guidelines. Neben internen Richtlinien, umfasst dies auch die Grundsatzerklärung der Menschenrechte.
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen für die nachhaltigen Anlagestrategien investiert VisualVest in Anteile an Investmentfonds, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien sind unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales) sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Steuertransparenz (Unternehmensführung). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale wird in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
ERFÜLLUNG ÖKOLOGISCHER UND/ODER SOZIALER MERKMALE DURCH AUSLAGERUNGSUNTERNEHMEN
VisualVest greift bei den Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen auf die Expertise des Portfoliomanagements der Union Investment Institutional GmbH zurück. Nachstehend werden die ökologischen und sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien beschrieben.
ANLAGESTRATEGIE ZUR ERFÜLLUNG DER ÖKOLOGISCHEN UND/ODER SOZIALEN MERKMALE DES FINANZPRODUKTS
Die nachhaltigen Anlagestrategien verfolgen einen ESG-Ansatz, bei dem die nachhaltige Ausrichtung durch die Berücksichtigung verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren gewährleistet werden soll.
Für den Erwerb von Investmentfondsanteilen werden Ausschlusskriterien festgelegt. Darüber hinaus wird dem Erwerb von Investmentfondsanteilen auf Basis einer Nachhaltigkeitskennziffer ein „Best-In-Class-Ansatz“ zugrunde gelegt.
Für die Auswahl der passiven Indexfonds für die GreenFolios gilt Folgendes:
Nachhaltigkeitskennziffer (sog. ESG-Quality Score): ETFs müssen mindestens 6 von 10 Punkten im ESG-Score aufweisen. Dieser Score aus der MSCI-Datenbank untersucht auf Fondsebene, wie gut die verschiedenen Bestandteile der ESG-Kriterien erfüllt werden, gewichtet diese und fasst das Ergebnis aggregiert im ESG-Score zusammen. Fonds mit einem höheren ESG-Score werden bei der Auswahl bevorzugt (Best-in-Class).
Zudem finden Ausschlusskriterien Anwendung, die im Abschnitt „METHODEN“ näher beschrieben sind.
Qualitative Nachhaltigkeitsprüfung: ETFs werden vor ihrem Einsatz in den GreenFolios zudem einer qualitativen Analyse des Index-Konzepts durch das ESG-Team von Union Investment unterzogen. Hierbei wird überprüft, ob ausgewählte ETFs Ausschlüsse im Sinne des UniESG Nachhaltigkeitsfilters anwenden (u. a. Ausschluss geächteter und konventioneller Waffenhersteller, UN Global Compact Verstöße, etc.) oder auch die Principal Adverse Impact Indicators berücksichtigen. Bei allen in den GreenFolios vorkommenden ETFs muss es sich darüber hinaus um ein Produkt handeln, für das Informationen gemäß Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung mitgeteilt werden. Zudem wird ein Blick auf die CO2-Perfomance der ETFs geworfen. Idealerweise werden Fonds mit einem niedrigen CO2 Ausstoß bei der Auswahl bevorzugt (Best-in-Class).
Insgesamt wird bei der Auswahl von ETFs für die GreenFolios versucht, diejenigen mit der höchsten Nachhaltigkeitsqualität entlang mehrerer Kennzahlen auszuwählen.
Für die Auswahl von aktiv gemanagten Fonds gilt Folgendes:
Quantitative Nachhaltigkeitsprüfung: Alle aktiven Fonds durchlaufen einen Best-in-Class-Ansatz, der sich so nah wie möglich an den Auswahlkriterien (UniESG Score/UniESG Nachhaltigkeitsfilter) für Einzeltitel für nachhaltige Union Investment-Fonds orientiert. Die Kennzahlen hierzu werden auf Basis von MSCI-Daten ermittelt. Nur die Schnittmenge aus den besten 50 Prozent nach beiden Kriterien je Anlageklasse wird hierbei weiter betrachtet. Außerdem müssen für die vorselektierten Fonds – ähnlich zu den ETFs – die im Abschnitt „METHODEN“ beschriebenen Ausschlusskriterien angewendet werden.
Qualitative Prüfung: Nach Bestehen der quantitativen Prüfung werden Gespräche mit den Fondsanbietern geführt, um die Produkte einer qualitativen Prüfung zu unterziehen. Hier spielen fundamentale sowie nachhaltige Kriterien eine Rolle. Sofern der Fonds fundamental überzeugt und der Investmentprozess nahegelegt, dass Nachhaltigkeit eine relevante Rolle bei der Selektion spielt, qualifiziert sich der Fonds für die GreenFolios.
Nachhaltigkeitskennziffer (sog. ESG-Quality-Score): Aktiv gemanagte Fonds müssen ebenfalls mindestens 6 von 10 Punkten im ESG-Score aufweisen.
Für beide Prozesse gilt auch die Prüfung finanzieller Kriterien: Sofern die Einhaltung der ESG-Mindestkriterien gewährleistet ist, werden die ETFs mit Blick auf Performance, Tracking Error, Produktkosten, Fondsvolumen, Risikoeigenschaften und Replikationsmethode überprüft.
Weiterhin werden auch nachhaltige Investitionen getätigt, die im Rahmen der Ermittlung der Nachhaltigkeitskennziffer für den Fonds berücksichtigt werden. Somit findet sich auch dieses Ziel über den Best-In-Class-Ansatz in der Auswahl der Investmentanteile wieder.
Eine nachhaltige Investition ist gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/oder eines sozialen Ziels beiträgt . Mit nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten soll ein positiver Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geleistet werden. Bei Investitionen in diesem Sinne ist zu vermeiden, dass Umwelt- und/oder Sozialziele erheblich beeinträchtigt werden.
POLITIK ZUR BEWERTUNG DER VERFAHRENSWEISEN EINER GUTEN UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER UNTERNEHMEN, IN DIE INVESTIERT WIRD
Für den Erwerb von Investmentanteilen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wird vorausgesetzt, dass die Emittenten von Wertpapieren, in die von den erworbenen Investmentfonds investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Hierzu werden Ausschlusskriterien festgelegt, die sich an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen orientieren.
Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. So sollen Unternehmen den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Sie sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Sie sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen, das Umweltbewusstsein fördern und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Sie sollen gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, eintreten.
Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Ermittlung der Nachhaltigkeitskennziffer für den Fonds auch die gute Unternehmens- und Staatsführung der Emittenten der Wertpapiere berücksichtigt wird. Sie fließt durch einen Best-in-Class-Ansatz in die Auswahl der Investmentanteile ein.
Die im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Gesamtportfolio wird in Prozent dargestellt.
Mit „Investitionen“ werden alle im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien erworbenen Investmentanteile abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/soziale Merkmale“ umfasst die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltigen Anlagestrategien bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltig“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen werden soll.
Die Kategorie „#1B Andere ökologische/soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Mindestanteil in Prozent:
#1: GreenFolio 1-7: ≥ 75 %
#1A:
GreenFolio 1: 2 %
GreenFolio 2: 4 %
GreenFolio 3: 5 %
GreenFolio 4: 5 %
GreenFolio 5: 6 %
GreenFolio 6: 7 %
GreenFolio 7: 7 %
Des Weiteren können innerhalb der Anlagestrategien Fonds eingesetzt werden, die zur Erreichung des Anlageziels auch indirekte Investitionen in Unternehmen durch den Erwerb von Investmentanteilen tätigen. Diese Unternehmen werden ebenfalls in den zuvor dargestellten Kategorien berücksichtigt.
Da im Rahmen der Vermögensverwaltungsdienstleistungen keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt werden, gibt es keine diesbezüglichen Risikopositionen. Die hier getätigten Ausführungen beziehen sich auf alle anderen Arten von Investitionen in und daraus resultierende Risikopositionen gegenüber Unternehmen.
Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der nachhaltigen Anlagestrategien wird über die sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren werden im Abschnitt „METHODEN“ beschrieben.
Außerdem ist durch eine regelmäßige Erstellung von internen Analysen eine Nachverfolgung der Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der eingesetzten Fonds über den Lebenszyklus möglich. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds in der Investmentstrategie definiert sind (z. B. die Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern), sind darüber hinaus technische Kontrollmechanismen in die Handelssysteme implementiert.
Die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale der Anlagestrategien wird anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sind:
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Von VisualVest und Union Investment Institutional GmbH werden für den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände Ausschlusskriterien festgelegt.
Investmentanteile von Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Emittenten von Wertpapieren ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen, können nicht erworben werden, wenn das Investmentvermögen zu insgesamt mehr als zehn Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Energiegewinnung von Atomstrom generieren oder zu insgesamt mehr als fünf Prozent in Vermögensgegenstände von Emittenten investiert ist, die ihren Umsatz aus der Förderung fossiler Brennstoffe inklusive Kohle, Ölsande, Schieferöl und Schiefergas generieren.
Für die verbleibenden Ausschlusskriterien gilt: Durch die mittelbare Investition in Fonds, kann der hundertprozentige Ausschluss nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Es sind allerdings Prüfungsmechanismen etabliert worden, um das Risiko von Verstößen auf ein Minimum zu reduzieren. Sollte es demnach zwischen dem vierteljährigen Prüfungszeitraum zu schwerwiegenden Verstößen auf Fondsebene kommen, kann die Situation entstehen, dass der Ausschluss verzögert stattfindet. Wird ein Verstoß festgestellt, führt die VisualVest zeitnah ein Fondstausch durch, worüber unsere Kunden separat informiert werden.
NACHHALTIGKEITSKENNZIFFER
Die Nachhaltigkeitskennziffer (ESG-Quality Score) gibt auf Fondsebene Auskunft, inwiefern die verschiedenen Bestandteile der ESG-Kriterien (ökologische, soziale, verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staatsführung) erfüllt werden. Diese Daten werden von der externen Ratingagentur MSCI ESG Research LLC herangezogen.
Im Umweltbereich wird das Nachhaltigkeitsniveau von Emittenten anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wird das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung wird die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern analysiert. Dabei wird das Nachhaltigkeitsniveau zum Beispiel an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen.
Die Scores der in den Fonds enthaltenen Emittenten werden gewichtet und aufsummiert. Der resultierende ESG-Quality Score ermöglicht einen Vergleich des ESG-Nachhaltigkeitsniveaus von Fonds.
Darüber hinaus werden nachhaltige Investitionen im Sinne des Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung angestrebt. Hierbei handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, wird auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt. Für die Berechnung der Quote der nachhaltigen Investitionen werden die Umsatzanteile mit nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf das gesamte Volumen des oder der in das Unternehmen investierenden Fonds berücksichtigt. Diese Quote fließt ebenfalls in die Nachhaltigkeitsziffer (ESG-Quality Score) ein.
Daten, die zur Analyse von Emittenten und/oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden, werden von externen Dienstleistern bezogen.
Anbieter von Nachhaltigkeitsdaten werden bei der Auswahl im Hinblick auf die Qualität der von ihnen zu liefernden Daten geprüft. Im Rahmen der Lieferung von Daten werden Kontrollhandlungen durchgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere um die Überprüfung des turnusmäßigen Dateneingangs und, ob Daten in der Art und Weise geliefert wurden, wie von der VisualVest gemeinsam mit Union Investment definiert wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob die gelieferten Daten korrekt in die internen Systeme der Gesellschaft eingespielt werden.
Rohdaten fließen in eine Software für nachhaltiges Portfoliomanagement, die entsprechende Daten automatisiert weiterverarbeitet. Auf Basis dieser Ergebnisse kann beispielsweise überprüft werden, ob die vorgegebenen Ausschlusskriterien eingehalten werden.
Derzeit sind nur bestimmte Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen. In der Regel liegt die Coverage bezüglich der Datenvollständigkeit auf Fondsebene bei über 90 Prozent, sodass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausreichend eingestuft werden können.
VisualVest handelt ausschließlich im Interesse der Anleger. Dieses Prinzip ist in den Geschäftsprozessen der Gesellschaft integriert. Dazu wurde ein internes Richtlinien- und Prozesssystem aufgebaut, das von allen Einheiten einzuhalten ist.
Zusätzlich zu der Beachtung der jeweils einschlägigen geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen orientiert sich der nachhaltige Investmentprozess an führenden nationalen und internationalen Standards, die als Maßstab für das Handeln dienen.
Union Investment und VisualVest stützen sich insbesondere auf folgende Regelwerke:
Die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
Den UN Global Compact
Das Oslo-Übereinkommen zum Verbot von Streumunition
Das Ottawa-Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen Die BVI-Wohlverhaltensregeln
Die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement Den Nachhaltigkeitskodex der Immobilienwirtschaft
Beim Erwerb und der laufenden Analyse von Fonds werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten der Gesellschaft und in der Risikoanalyse mit betrachtet.
VisualVest investiert in Investmentanteile von Fonds und hat im Berichtszeitraum keine direkten Investitionen in Unternehmen getätigt, sodass die Mitwirkungspolitik gemäß der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht anwendbar ist.
25.02.2021: Initiale Veröffentlichung.
28.07.2022: Präzisierung Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene und Integration Beschreibung zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie Beschreibung darüber, dass nachhaltige Investitionen angestrebt werden.
19.12.2022: Umsetzung der Vorgaben der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION vom 06.04.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele auf Internetseiten.
18.01.2024: Konkretisierung der Informationen zum Investitionsziel, Präzisierung der Prozessbeschreibungen auf Anlagestrategieebene insb. Aufteilung des Fondsauswahlprozesses (aktive und passive Fonds) und Reduzierung der angewendeten Nachhaltigkeitsindikatoren unter „METHODEN“ von drei auf zwei. Zusätzlich Anpassung des Abschnittes „MIITWIRKUNGSPOLITIK“ und der Begrifflichkeiten im Bereich „AUFTEILUNG DER INVESTITIONEN“.
Aktueller Stand (24.05.2024): Redaktionelle Anpassung im Abschnitt „Kein nachhaltiges Investitionsziel"
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